Der Kauf einer Immobilie wird in Deutschland notariell beurkundet. Der Notartermin ist deshalb ein zentraler Schritt beim Kauf einer Neubauwohnung, eines Hauses oder eines Townhouses.
Bei einem Bauträgervertrag zwischen einem gewerblichen Bauträger und einem privaten Käufer gilt die Verbraucherschutzregel des § 17 Absatz 2a Satz 2 Nummer 2 Beurkundungsgesetz: Der beabsichtigte Vertragstext soll dem Verbraucher im Regelfall zwei Wochen vor der Beurkundung durch das beurkundende Notariat zur Verfügung gestellt werden. Diese Zeit soll Käufern ausreichend Gelegenheit geben, sich mit dem Vertrag und seinen Anlagen auseinanderzusetzen. Wird die Regelfrist unterschritten, sollen die Gründe dafür in der Niederschrift angegeben werden.
Dieser Beitrag gibt eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung. Maßgeblich sind der konkrete notarielle Kaufvertrag und die zugehörigen Projektunterlagen.
Warum ist ein Notar erforderlich?
Ein Immobilienkaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Notar sorgt für die gesetzlich erforderliche Form, erläutert den Vertragsinhalt im Termin und wickelt die vorgesehenen rechtlichen Schritte nach der Beurkundung ab.
Der Notar ist dabei nicht der Vertreter einer Vertragspartei. Individuelle wirtschaftliche, steuerliche oder rechtliche Entscheidungen sollten Käufer bei Bedarf zusätzlich mit entsprechend qualifizierten Beratern klären.
Was sollten Käufer vor dem Termin prüfen?
Käufer sollten den Vertragsentwurf und die relevanten Anlagen vor der Beurkundung sorgfältig lesen und offene Fragen frühzeitig sammeln.
Beim Kauf vom Bauträger sind insbesondere wichtig:
- Kaufvertragsentwurf
- Baubeschreibung
- Grundriss und Lageplan
- Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung bei Wohnungseigentum
- Zahlungsplan und Fälligkeitsvoraussetzungen
- vereinbarte Ausstattung und mögliche Sonderwünsche
- Fertigstellungs- und Übergaberegelungen
Unklare Begriffe oder Abweichungen zwischen Vertrag, Baubeschreibung und Plänen sollten vor dem Termin angesprochen werden.

Wie läuft der Notartermin ab?
Im Beurkundungstermin wird der Vertrag verlesen und erläutert. Käufer und Verkäufer können Fragen stellen und noch erforderliche Klarstellungen besprechen. Erst wenn der Vertrag in der abgestimmten Fassung beurkundet und unterschrieben ist, ist der Immobilienkauf wirksam vereinbart.
Für Käufer ist wichtig, nicht nur den Kaufpreis zu betrachten. Auch Anlagen, Zahlungsregelungen, Besitzübergang, Fertigstellung, Sonderwünsche und weitere projektbezogene Vereinbarungen gehören zum Gesamtverständnis des Vertrags.
Was sollten Käufer zum Termin mitbringen?
Hilfreich beziehungsweise erforderlich sind je nach Einzelfall:
- gültiges Ausweisdokument
- persönliche und steuerliche Angaben, soweit vom Notariat angefordert
- geprüfter Vertragsentwurf
- Unterlagen der finanzierenden Bank, wenn im Zusammenhang mit dem Kauf eine Grundschuld bestellt werden soll
Das Notariat teilt den Beteiligten mit, welche Unterlagen für den konkreten Termin benötigt werden.
Wie hängen Kaufvertrag und Finanzierung zusammen?
Die Finanzierung sollte vor dem Notartermin belastbar geklärt sein. Käufer sollten mit ihrer Bank abstimmen, wie Kaufpreisraten, Fälligkeitsmitteilungen und Auszahlungen abgewickelt werden.
Wenn eine Grundschuld für die Finanzierung bestellt werden soll, benötigt das Notariat die entsprechenden Unterlagen der Bank. Je nach Organisation kann die Grundschuldbestellung im zeitlichen Zusammenhang mit dem Kaufvertrag oder in einem gesonderten Schritt erfolgen. Der genaue Ablauf wird mit Bank und Notariat abgestimmt.
Was passiert nach der Beurkundung?
Nach dem Termin veranlasst das Notariat die im Vertrag vorgesehenen weiteren Schritte. Dazu können beispielsweise erforderliche Eintragungen, Genehmigungen und Mitteilungen gehören. Wann Zahlungen fällig werden, ergibt sich nicht allein aus dem Tag der Unterschrift, sondern aus dem Vertrag und den dort geregelten Voraussetzungen.
Beim Bauträgerkauf erfolgen Zahlungen typischerweise nach den vertraglich vereinbarten Fälligkeitsvoraussetzungen und dem Baufortschritt. Die konkrete Abwicklung erläutern Notariat, finanzierende Bank und DOMINO Bau.

Checkliste vor dem Notartermin
- Vertragsentwurf und Anlagen vollständig lesen
- Baubeschreibung und Grundriss mit dem Vertrag abgleichen
- Finanzierung und Bankablauf klären
- offene Fragen schriftlich sammeln
- Sonderwünsche und Ausstattungsvereinbarungen prüfen
- benötigte Ausweise und Unterlagen bereithalten
- Grundschuldunterlagen rechtzeitig mit Bank und Notariat abstimmen
Fazit
Ein gut vorbereiteter Notartermin schafft Klarheit und reduziert offene Fragen im weiteren Kaufprozess. Käufer sollten den Vertragsentwurf, die Projektunterlagen und die Finanzierung vorher verstehen und Unklarheiten rechtzeitig ansprechen.
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